89/03/0272•Verwaltungsgerichtshof 89/03/0272
89/03/0272Supremo Tribunal Administrativo10 de out. de 1990
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein freie Beweiswürdigung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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