89/03/0242•Verwaltungsgerichtshof 89/03/0242
89/03/0242Supremo Tribunal Administrativo11 de jul. de 1990
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild) Beweismittel Beschuldigtenverantwortung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkomat Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Blutabnahme Tatbild Verfahrensrecht Beweismittel Verfahrensrecht Beweiswürdigung rechtswidrig gewonnener Beweis
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Steiermark Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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