89/03/0220•Verwaltungsgerichtshof 89/03/0220
89/03/0220Supremo Tribunal Administrativo27 de jun. de 1990
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Begründung Begründungsmangel Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Parteiengehör Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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