89/03/0192•Verwaltungsgerichtshof 89/03/0192
89/03/0192Supremo Tribunal Administrativo25 de abr. de 1990
Straße mit öffentlichem Verkehr "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Zustandsdelikt "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Dauerdelikt
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.560,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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