89/03/0145•Verwaltungsgerichtshof 89/03/0145
89/03/0145Supremo Tribunal Administrativo25 de out. de 1989
Feststellen der Geschwindigkeit Überschreiten der Geschwindigkeit Beweismittel Zeugenbeweis Gegenüberstellung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.