89/02/0099•Verwaltungsgerichtshof 89/02/0099
89/02/0099Supremo Tribunal Administrativo13 de dez. de 1989
1. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird zurückgewiesen.
2. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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