88/18/0005•Verwaltungsgerichtshof 88/18/0005
88/18/0005Supremo Tribunal Administrativo23 de mar. de 1988
Alkotest Voraussetzung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Alkoholisierungssymptome
Der angefochtene Bescheid wird in seinem Schuldausspruch wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und in seinem Strafausspruch einschließlich der Kostenentscheidung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Das Bundesland Vorarlberg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.690, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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