88/15/0060•Verwaltungsgerichtshof 88/15/0060
88/15/0060Supremo Tribunal Administrativo25 de jun. de 1990
Verfahrensbestimmungen
Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 21.600,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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