88/13/0242•Verwaltungsgerichtshof 88/13/0242
88/13/0242Supremo Tribunal Administrativo4 de set. de 1992
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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