88/13/0006•Verwaltungsgerichtshof 88/13/0006
88/13/0006Supremo Tribunal Administrativo28 de out. de 1992
Die Beschwerde wird, soweit sie den Zweitbeschwerdeführer betrifft, zurückgewiesen.
Die Beschwerde wird, soweit sie den Erstbeschwerdeführer betrifft, als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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