88/12/0179•Verwaltungsgerichtshof 88/12/0179
88/12/0179Supremo Tribunal Administrativo29 de jul. de 1992
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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