88/11/0036•Verwaltungsgerichtshof 88/11/0036
88/11/0036Supremo Tribunal Administrativo3 de mar. de 1989
rechtswidrig gewonnener Beweis Grundsatz der Unbeschränktheit Feststellen der Geschwindigkeit Überschreiten der Geschwindigkeit Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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