88/10/0194•Verwaltungsgerichtshof 88/10/0194
88/10/0194Supremo Tribunal Administrativo9 de jul. de 1990
Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Salzburg Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 5.060,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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