88/10/0080•Verwaltungsgerichtshof 88/10/0080
88/10/0080Supremo Tribunal Administrativo12 de dez. de 1988
Verantwortlichkeit (VStG §9) Vertreter "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Verantwortlichkeit (VStG §9) zur Vertretung berufenes Organ Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer Sachverständiger Beweismittel Sachverständigengutachten Formgebrechen nicht behebbare NICHTBEHEBBARE materielle Mängel
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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