88/10/0068•Verwaltungsgerichtshof 88/10/0068
88/10/0068Supremo Tribunal Administrativo3 de nov. de 1989
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene
Der angefochtene Bescheid wird im Umfang der Spruchpunkte 2. und 3. wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.425,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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