88/10/0004•Verwaltungsgerichtshof 88/10/0004
88/10/0004Supremo Tribunal Administrativo27 de set. de 1988
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Diverses Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Erschwerende und mildernde Umstände Diverses Geldstrafe und Arreststrafe
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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