88/09/0086•Verwaltungsgerichtshof 88/09/0086
88/09/0086Supremo Tribunal Administrativo26 de set. de 1991
Ursächlicher Zusammenhang und Wahrscheinlichkeit Allgemein Besondere Rechtsprobleme Verschlimmerungsanteil Leidenszustand Maßgebende Veränderung Allgemein Leidenszustand Maßgebende Veränderung Anspruch auf Einschätzung nach KOVG §7 Verfahrensrecht Diverses
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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