88/08/0257•Verwaltungsgerichtshof 88/08/0257
88/08/0257Supremo Tribunal Administrativo22 de mai. de 1990
Umsatz Umsatzrückgang Prognosen in Stadtrandgebieten
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für Gesundheit und öffentlicher Dienst) Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 10.350,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Kostenmehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.
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