88/08/0239•Verwaltungsgerichtshof 88/08/0239
88/08/0239Supremo Tribunal Administrativo5 de mar. de 1991
Entgelt Begriff Anspruchslohn Entgelt Begriff Überstunden Entgelt Begriff Dienstverhinderung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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