88/08/0146•Verwaltungsgerichtshof 88/08/0146
88/08/0146Supremo Tribunal Administrativo27 de set. de 1988
Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.810,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.