88/08/0134•Verwaltungsgerichtshof 88/08/0134
88/08/0134Supremo Tribunal Administrativo7 de jul. de 1992
Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich des die Berufung abweisenden Ausspruches wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz) hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.660,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren auf Ersatz der Umsatzsteuer wird abgewiesen.
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