88/08/0018•Verwaltungsgerichtshof 88/08/0018
88/08/0018Supremo Tribunal Administrativo1 de dez. de 1992
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 erzielter Gewinn
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die beschwerdeführende Partei hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- und dem Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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