88/08/0005•Verwaltungsgerichtshof 88/08/0005
88/08/0005Supremo Tribunal Administrativo23 de mai. de 1989
Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Arbeitsrecht Arbeiterschutz Ermessen VwRallg8 Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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