88/07/0034•Verwaltungsgerichtshof 88/07/0034
88/07/0034Supremo Tribunal Administrativo22 de nov. de 1988
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Kärnten hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 10.540,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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