88/05/0169•Verwaltungsgerichtshof 88/05/0169
88/05/0169Supremo Tribunal Administrativo26 de mai. de 1992
Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 11.900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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