88/05/0140•Verwaltungsgerichtshof 88/05/0140
88/05/0140Supremo Tribunal Administrativo13 de dez. de 1988
Abgrenzung der Begriffe Behörde und Organwalter Behörden eigener Wirkungsbereich der Gemeinde örtliche Baupolizei und örtliche Raumplanung B-VG Art15 Abs5 BauRallg2/2 Behörden Zuständigkeit Allgemein BauRallg2/1 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Kärnten Aufwendungen in der Höhe von S 2.760, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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