88/04/0011•Verwaltungsgerichtshof 88/04/0011
88/04/0011Supremo Tribunal Administrativo17 de mai. de 1988
Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen Zurückweisung wegen Unzuständigkeit Weiterleitung an die zuständige Behörde auf Gefahr des Einschreiters
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 9.390,-- jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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