88/03/0196•Verwaltungsgerichtshof 88/03/0196
88/03/0196Supremo Tribunal Administrativo20 de set. de 1989
Übertretungen und Strafen Strafnormen Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Diverses
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Vorarlberg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 10.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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