88/02/0217•Verwaltungsgerichtshof 88/02/0217
88/02/0217Supremo Tribunal Administrativo28 de jun. de 1989
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Überschreiten der Geschwindigkeit
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich und dem Bund Aufwendungen in der Höhe von je S 2.530,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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