88/02/0055•Verwaltungsgerichtshof 88/02/0055
88/02/0055Supremo Tribunal Administrativo28 de set. de 1988
Mängel im Spruch "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Begründung Begründungsmangel Strafnorm Mängel im Spruch gemeinsame Strafe für mehrere Delikte
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.840,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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