87/17/0276•Verwaltungsgerichtshof 87/17/0276
87/17/0276Supremo Tribunal Administrativo24 de jun. de 1988
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft
I. Die Beschwerde des Erstbeschwerdeführers wird zurückgewiesen.
Der Erstbeschwerdeführer hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
II. Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Zweitbeschwerdeführerin ME wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Das Bundesland Niederösterreich hat der Zweitbeschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 8.425,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.