87/13/0006•Verwaltungsgerichtshof 87/13/0006
87/13/0006Supremo Tribunal Administrativo30 de set. de 1987
Der angefochtene Bescheid wird insoweit, als er die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuer für die Jahre 1974 bis 1978 und die Einkommensteuerbescheide für diese Jahre betrifft, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.650,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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