87/11/0154•Verwaltungsgerichtshof 87/11/0154
87/11/0154Supremo Tribunal Administrativo24 de nov. de 1987
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verweisung auf frühere Entscheidungen Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.810,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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