87/10/0130•Verwaltungsgerichtshof 87/10/0130
87/10/0130Supremo Tribunal Administrativo23 de nov. de 1987
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes Fachgebiet Ermittlungsverfahren Allgemein Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten Parteiengehör Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten Diverses Verwaltungsstrafverfahren Gutachten rechtliche Beurteilung
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.840,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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