87/10/0063•Verwaltungsgerichtshof 87/10/0063
87/10/0063Supremo Tribunal Administrativo19 de out. de 1987
Gutachten Parteiengehör Teilnahme an Beweisaufnahme Fragerecht Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Unmittelbarkeitsprinzip Gegenüberstellungsanspruch Fragerecht der Parteien VwRallg10/1/2 Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Parteiengehör Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Gegenüberstellung Fragerecht Parteiengehör Sachverständigengutachten
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.