87/10/0053•Verwaltungsgerichtshof 87/10/0053
87/10/0053Supremo Tribunal Administrativo28 de set. de 1987
Inhalt des Spruches Diverses Spruch Diverses
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- und an die Mitbeteiligten Aufwendungen in der Höhe von S 10.230,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Kostenmehrbegehren der Mitbeteiligten wird abgewiesen.
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