87/10/0010•Verwaltungsgerichtshof 87/10/0010
87/10/0010Supremo Tribunal Administrativo23 de nov. de 1987
Berufungsrecht Diverses Bescheidcharakter Bescheidbegriff Inhaltliche Erfordernisse Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Rechtskraft
Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich der Z. 5 sowie des damit verbundenen Teiles der Z. 6 wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde, hinsichtlich der Z. 3 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften, im übrigen wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Das Land Kärnten hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.750, binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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