87/09/0155•Verwaltungsgerichtshof 87/09/0155
87/09/0155Supremo Tribunal Administrativo8 de set. de 1987
Begründung von Ermessensentscheidungen Erschwerende und mildernde Umstände Allgemein Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein
Der angefochtene Bescheid wird im Umfang des Strafausspruches und des Kostenausspruches wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Das Land Oberösterreich hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 9.270,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren des Beschwerdeführers wird abgewiesen.
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