87/08/0271•Verwaltungsgerichtshof 87/08/0271
87/08/0271Supremo Tribunal Administrativo19 de mai. de 1992
Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit Stellung des Vertretungsbefugten Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die als Gegenschrift bezeichnete Eingabe der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter wird zurückgewiesen.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) hat der beschwerdeführenden Partei Aufwendungen in der Höhe von S 11.120,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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