87/07/0123•Verwaltungsgerichtshof 87/07/0123
87/07/0123Supremo Tribunal Administrativo19 de mar. de 1991
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Oberösterreich hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt S 11.720,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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