87/07/0115•Verwaltungsgerichtshof 87/07/0115
87/07/0115Supremo Tribunal Administrativo3 de dez. de 1987
Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung Pflichten bei Erteilung des Verbesserungsauftrages Frist
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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