87/07/0102•Verwaltungsgerichtshof 87/07/0102
87/07/0102Supremo Tribunal Administrativo27 de jun. de 1989
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 2.453,30,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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