87/07/0012•Verwaltungsgerichtshof 87/07/0012
87/07/0012Supremo Tribunal Administrativo15 de set. de 1987
Amtssachverständiger der Behörde zur Verfügung stehend Amtssachverständiger der Behörde beigegeben "zu einem anderen Bescheid" Verfahrensbestimmungen Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde
Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 9.870,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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