87/05/0185•Verwaltungsgerichtshof 87/05/0185
87/05/0185Supremo Tribunal Administrativo25 de jun. de 1991
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Baugebrechen Instandhaltungspflicht Instandsetzungspflicht BauRallg9/3 Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10 Heilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren Verfahrensbestimmungen Berufungsbehörde
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat der Bundeshauptstadt Wien Aufwendungen in der Höhe von S 3.035,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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