87/05/0063•Verwaltungsgerichtshof 87/05/0063
87/05/0063Supremo Tribunal Administrativo16 de out. de 1990
Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Der Beschwerdeführer hat der Gemeinde X Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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