87/05/0011•Verwaltungsgerichtshof 87/05/0011
87/05/0011Supremo Tribunal Administrativo11 de dez. de 1990
Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Planung Widmung BauRallg3 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2 Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Besondere Rechtsgebiete Gemeinderecht und Baurecht Verwaltungsgerichtsbarkeit Erschöpfung des Instanzenzuges im Sinne des B-VG Art131 Abs1 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1 Sachverhalt Mitwirkungspflicht Verschweigung
A) den Beschluß gefaßt:
Die Beschwerde der Dritt- und der Viertbeschwerdeführerin gegen den zu I) zitierten angefochtenen Bescheid und die Beschwerde der Fünft- und der Sechstbeschwerdeführerin gegen den zu II) zitierten angefochtenen Bescheid werden zurückgewiesen.
B) zu Recht erkannt:
Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Die Beschwerdeführer haben anteilig dem Land NÖ Aufwendungen in der Höhe von S 2.760,--, der erstmitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 2.420,-- je binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Die Kostenmehrbegehren der mitbeteiligten Parteien werden abgewiesen.
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