87/04/0252•Verwaltungsgerichtshof 87/04/0252
87/04/0252Supremo Tribunal Administrativo19 de jun. de 1990
Belangte Behörde als nicht obsiegende NICHTOBSIEGENDE Partei Aufschiebende Wirkung Diverses Gültigkeit der Kostenbestimmungen Inhaltlich
Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt.
Die Anträge auf Aufwandersatz werden abgewiesen.
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