87/03/0163•Verwaltungsgerichtshof 87/03/0163
87/03/0163Supremo Tribunal Administrativo24 de fev. de 1988
Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle Wahrheit
Der angefochtene Bescheid wird in Ansehung des Strafausspruches einschließlich des Verfahrenskostenbeitrages wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. In Ansehung des Schuldspruches wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 9.690,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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