87/03/0055•Verwaltungsgerichtshof 87/03/0055
87/03/0055Supremo Tribunal Administrativo23 de mar. de 1988
Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten
Der angefochtene Bescheid wird, soweit dieser über Strafart und Strafausmaß sowie die Kosten des Strafverfahrens abspricht, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 10.110,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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