87/01/0157•Verwaltungsgerichtshof 87/01/0157
87/01/0157Supremo Tribunal Administrativo20 de jan. de 1988
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung
Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 460,-- und der mitbeteiligte Partei Aufwendungen in der Höhe von S 9.630,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Mehrbegehren des Mitbeteiligten wird abgewiesen.
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